3.05.2023
Wenn der Patient die Rechnung nicht bezahlt
Manchmal zahlen Patienten die ausgestellte Liquidation ( = Rechnung für ärztliche Leistungen) nicht, wenn ihnen
einzelne
Gebührenordnungspositionen
als nicht berechtigt erscheinen. Sie weisen dann auf eine vorherige Überprüfung hin, die zwar erfolgen könnte, aber
nach der GOÄ hinsichtlich der Höhe des Honorars erst fällig wird, wenn eine Liquidation ausgestellt und dem
Patienten übersandt wurde. Dies berechtigt den Patienten aber nicht,
die ganze Rechnung unbezahlt zu lassen.
In einem Schreiben der Verrechnungsstelle heißt es, dass für die geltend gemachte Honorarforderung eine Liquidation
erstellt werden muss, die formal prüfbar ist und den Absätzen entspricht, nicht jedoch auch die Honorarforderung
umfasst. Wenn die
Rechnung fristgerecht übersandt
wurde, ist der Patient verpflichtet, die Bezahlung umgehend vorzunehmen, und zwar fristgerecht und ohne
schriftliche Mahnung.
Es ist dabei unerheblich, ob eine Erstattung durch die private Krankenversicherung oder durch eine Beihilfestelle
erfolgt; die Rechnung ist jedem Fall zu bezahlen. Der Patient ist dabei der Schuldner des Arztes, er muss bezahlen
bevor Verzug eintritt.
Nähere Informationen für Patienten finden Sie
hier.
Die Beziehung zwischen dem Patienten und dem Arzt wird später im
Streitfall über die Liquidation nach der vorherigen Beantragung des Mahnbescheids vom Zivilgericht entschieden.
Liquidation
Viele Patienten bezahlen die ärztliche Liquidation erst nach Erstattung des Betrages durch die
Krankenversicherung.
Die Bezahlung der Rechnung ist jedoch sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Da eine rechtliche Regelung für die
Abwicklung von Bargeschäften im Verkaufsgeschäft fehlt, richtet sich die Zahlungsfrist nach den üblichen
gesetzlichen Regelungen.
Details zum Forderungseinzug bei Privatpatienten
können auch unter dem Thema Inkasso nachgelesen werden. Mit Blick auf spätere Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es
sich, auf der Liquidation den Vermerk
"Rechnungsbetrag sofort fällig"
anzugeben. Andererseits darf sich der Arzt mit der Ausstellung der Rechnung nicht zu viel Zeit lassen.
Um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, muss die Frist von 14 Tagen eingehalten werden, nach der ein Anwalt
eingeschaltet werden sollte.