Inkasso vom Arzt
Hintergrundbild
3.05.2023

Wenn der Patient die Rechnung nicht bezahlt

Manchmal zahlen Patienten die ausgestellte Liquidation ( = Rechnung für ärztliche Leistungen) nicht, wenn ihnen einzelne Gebührenordnungspositionen als nicht berechtigt erscheinen. Sie weisen dann auf eine vorherige Überprüfung hin, die zwar erfolgen könnte, aber nach der GOÄ hinsichtlich der Höhe des Honorars erst fällig wird, wenn eine Liquidation ausgestellt und dem Patienten übersandt wurde. Dies berechtigt den Patienten aber nicht, die ganze Rechnung unbezahlt zu lassen. In einem Schreiben der Verrechnungsstelle heißt es, dass für die geltend gemachte Honorarforderung eine Liquidation erstellt werden muss, die formal prüfbar ist und den Absätzen entspricht, nicht jedoch auch die Honorarforderung umfasst. Wenn die Rechnung fristgerecht übersandt wurde, ist der Patient verpflichtet, die Bezahlung umgehend vorzunehmen, und zwar fristgerecht und ohne schriftliche Mahnung.
Es ist dabei unerheblich, ob eine Erstattung durch die private Krankenversicherung oder durch eine Beihilfestelle erfolgt; die Rechnung ist jedem Fall zu bezahlen. Der Patient ist dabei der Schuldner des Arztes, er muss bezahlen bevor Verzug eintritt.
Nähere Informationen für Patienten finden Sie hier.
Die Beziehung zwischen dem Patienten und dem Arzt wird später im Streitfall über die Liquidation nach der vorherigen Beantragung des Mahnbescheids vom Zivilgericht entschieden.

Liquidation

Viele Patienten bezahlen die ärztliche Liquidation erst nach Erstattung des Betrages durch die Krankenversicherung. Die Bezahlung der Rechnung ist jedoch sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Da eine rechtliche Regelung für die Abwicklung von Bargeschäften im Verkaufsgeschäft fehlt, richtet sich die Zahlungsfrist nach den üblichen gesetzlichen Regelungen.
Details zum Forderungseinzug bei Privatpatienten können auch unter dem Thema Inkasso nachgelesen werden. Mit Blick auf spätere Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich, auf der Liquidation den Vermerk "Rechnungsbetrag sofort fällig" anzugeben. Andererseits darf sich der Arzt mit der Ausstellung der Rechnung nicht zu viel Zeit lassen.
Um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, muss die Frist von 14 Tagen eingehalten werden, nach der ein Anwalt eingeschaltet werden sollte.

Home

Anwälte für Inkasso

Inkassoanwälte in Hamburg

Inkassoanwalt in Eilbek

Fachanwälte für Inkassorecht

Inkassoanwalt in Wandsbek

Inkasso billig in Hamburg

Einen billigen Anwalt suchen

Die Kosten des Inkasso

Was kostet der Forderungseinzug?

Inkasso vom Rechtsanwalt

Fachanwalt für Forderungsmanagement

Fachanwalt für Inkassosachen

Rechtsanwalt für Inkasso in Hamburg

Anwalt in Hamburg für technische Fragen

Impressum