24.10.2023

Rechtsanwältin

Das Familienrecht in Hamburg enthält diverse Vorschriften über das Eingehen der Ehe und die Scheidung und über die eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie über deren Beendigung bzw. Aufhebung. Vor den Familiengerichten werden in jedem Einzelfall die rechtlichen Wirkungen der Ehe, das eheliche Güterrecht und die Folgen der Scheidung, wie insbesondere der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt, und der Versorgungsausgleich geregelt.
Auch über den Status der Abstammung und der Unterhaltspflicht beim Besuchsrecht für uneheliche Kinder und deren Enkel sind gesetzliche Bestimmungen in den Regelungen des Gesetzes enthalten.
Daneben ist der Fachanwalt auch für den Vaterschaftsnachweis und die gemeinsame elterliche Sorge sowie die gegenseitige Unterhaltspflicht der Eheleute verantwortlich, so dass die Rechte aber auch die Pflichten der Kinder gegenüber den Eltern als Kindschaftsrecht zusammengefasst werden.
Alle Streitigkeiten oder Uneinigkeiten betreffend sowohl Pflegschaft, als auch Betreuung oder Vormundschaft und andere Familiensachen werden vom zuständigen Familiengericht oder Vormundschaftsgericht entschieden. Das gesamte Familienrecht ist im Wesentlichen im Gesetz enthalten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist in dem eigens dafür geschaffenen Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Für familiengerichtliche Verfahren sind im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), gesonderte Vorschriften enthalten. In der anwaltlichen Beratungspraxis der Scheidungsanwältin haben daneben weitere Bestimmungen über das Kindesunterhaltsrecht praktische Bedeutung.
Die Scheidung:
Während des Scheidungsprozesses wurden fachliche und berufliche Erfahrungen bei Anwaltskanzleien in Hamburg gesammelt, im Zivilrecht werden bank- und versicherungsrechtliche Mandate bearbeitet, bis die Spezialisierung auf das Familienrecht erfolgt und die Qualifikation Fachanwältin für Familienrecht erworben wird. Es werden Mandanten in allgemeinen zivilrechtlichen Problemen sowie vor allem in familienrechtlichen Fragen rund um die Trennung, die Vorbereitung und Durchführung der Scheidung, die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Unterhalt und güterrechtlichen Ansprüchen, sowie die Klärung von Belangen zum Wohle der Kinder, wie Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht bearbeitet.
Der Anwalt:
Die fremdsprachliche Tätigkeit des Rechtsanwalts in Hamburg hat Bedeutung in allen Fällen der Beratung für misshandelte Frauen und Kinder, deren Aufenthalt bei einem Anwalt für einige Zeit die familiäre und häusliche Situation verbessern kann. Gerade Frauen sind bei einer weiblichen Anwältin erheblich besser aufgehoben, da eine Rechtsanwältin eher auf die Bedürfnisse der benachteiligten Ehefrauen eingehen kann. Vorteile bei der Regelung des Besuchsrechts sind durch die Änderung nicht zu erwarten, konkludent aber auch nicht auszuschließen.
Zu jedem Beratungsgespräch sind die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde und eventuell weitere Dokumente mitzubringen, sowie ferner ein Ehefähigkeitszeugnis und das Familienbuch.
Fremdsprachige Dokumente aus Österreich müssen mit einer rumänischen Übersetzung verbunden werden, da sie anderenfalls von den Behörden nicht akzeptiert werden. Weitere Informationen
Familienrecht
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Rechtsanwältin für Familienrecht
Anwältin für Familienrecht